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PraenaTest® – Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Seit 1. Juli 2022 ist die Leistung NIPT (Pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf das Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21) erstattungsfähig, und zwar:
• wenn Arzt und Patientin gemeinsam zu der Überzeugung kommen, dass ein NIPT in der persönlichen Situation der Patientin notwendig ist,
• bei Hinweisen auf eine der Trisomien 13, 18 und 21 aus vorangegangenen Untersuchungen

Der NIPT kann also in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation zu Lasten der GKV indiziert sein. Es dürfen nur NIPT-Verfahren verwendet werden, deren Qualität nachweislich sehr hoch ist und die Kriterien des G-BA erfüllen – wie beispielsweise der PraenaTest®.

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